Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“Vertrag”) gelten für die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden (“Kunde”) und UNO Hotels (“Hotel”) über die Vermietung von Hotelzimmern und die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen. Mit der Reservierung oder Nutzung der Dienstleistungen des Hotels erkennt der Kunde diese Vereinbarung an und erklärt sich damit einverstanden, sie einzuhalten.
UMFANG
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Hotelzimmern von UNO Hotels zur Beherbergung sowie für alle sonstigen Leistungen und Lieferungen, die das Hotel in diesem Zusammenhang an den Kunden erbringt (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff “Hotelaufnahmevertrag” umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergung, Gästeunterkunft, Hotel, Hotelzimmervertrag.
Die Untervermietung oder Weitervermietung der zur Verfügung gestellten Zimmer und deren Nutzung zu anderen Zwecken als der Unterbringung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von UNO Hotels, es sei denn, der Kunde ist kein Verbraucher, in diesem Fall wird auf § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB verzichtet.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich im Voraus vereinbart wurden.
VERTRAGSABSCHLUSS, PARTNER, VERJÄHRUNG
Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme der Bewerbung des Kunden durch UNO Hotels, die Vertragspartner sind. UNO Hotels kann die Zimmerbuchung schriftlich bestätigen.
Hat ein Dritter die Reservierung für den Kunden vorgenommen, haftet der Kunde mit dem Dritten gemeinsam für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern UNO Hotels eine entsprechende Erklärung des Dritten erhalten hat.
Alle Ansprüche gegen UNO Hotels verjähren ein Jahr nach Beginn der gesetzlichen Verjährungsfrist, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung von UNO Hotels oder deren Erfüllungsgehilfen, die unabhängig von Kenntnissen in zehn Jahren verjähren. Ansprüche von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
DIENSTLEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, VERRECHNUNG
UNO Hotels ist verpflichtet, die reservierten Zimmer verfügbar zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Im Falle einer Reservierung ist UNO Hotels berechtigt, den Kunden in ein geeignetes Hotel umzubuchen.
Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Preise der UNO Hotels für die Bereitstellung der Zimmer und der zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für direkt vom Kunden in Auftrag gegebene oder über UNO Hotels in Auftrag gegebene Leistungen, die von Dritten erbracht und von UNO Hotels ausgezahlt werden.
Rechnungen von UNO Hotels sind sofort und ohne Abzug bei Erhalt zu bezahlen. UNO Hotels kann vom Kunden jederzeit die sofortige Bezahlung fälliger Forderungen verlangen. Bei Zahlungsverzug ist UNO Hotels berechtigt, die anwendbaren gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen, derzeit 9% bzw. 5% bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. UNO Hotels behält sich das Recht vor, höhere Schäden nachzuweisen.
Die vereinbarten Preise beinhalten Steuern und lokale Abgaben, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gelten. Nicht enthalten sind die Bettensteuer und die Ortstaxe, die der Gast nach dem jeweiligen Gemeindegesetz schuldet, wie z.B. die Kurtaxe. Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Einführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Steuern auf den Dienstleistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Dies gilt nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung bei Verträgen mit Verbrauchern vier Monate überschreitet.
Nach Vertragsabschluss ist das Hotel nicht verpflichtet, eine nachträgliche Reduzierung der gebuchten Zimmer, Leistungen oder Aufenthaltsdauer vorzunehmen. Wenn das Hotel solchen Änderungen zustimmt, kann es zu einer Erhöhung der Preise für Zimmer und/oder andere Dienstleistungen kommen.
STORNIERUNGS- UND NICHTERSCHEINUNGSRICHTLINIE
Die Stornierungs- und No-Show-Regeln des Hotels werden während des Reservierungsvorgangs mitgeteilt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sich mit der angegebenen Richtlinie vertraut zu machen und diese einzuhalten.
VERBINDLICHKEIT
UNO Hotels haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden verursacht werden, einschließlich Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Unsere Haftung unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen, außer in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
UNO Hotels haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von persönlichen Gegenständen oder Wertsachen während Ihres Aufenthalts, es sei denn, dieser Verlust oder Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von UNO Hotels oder seinen Mitarbeitern zurückzuführen.
Unsere Haftung für vom Gast in das Hotel eingebrachte Sachen ist, soweit nicht schriftlich etwas Anderes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen beschränkt. Wir empfehlen die Nutzung der verfügbaren Schließfächer für wertvolle Gegenstände.
UNO Hotels ist nicht verantwortlich für Störungen von Dienstleistungen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturereignisse, Naturkatastrophen, Stromausfälle oder Unterbrechungen von Telekommunikationsdiensten.
UNO Hotels haftet nicht für Schäden oder Verluste, die sich aus der Nutzung von Einrichtungen oder Dienstleistungen von Drittanbietern ergeben, auch wenn diese Dienstleistungen von UNO Hotels auf Ihre Anfrage hin arrangiert werden. Wir haften nicht für Mängel oder Mängel der von Dritten erbrachten Leistungen.
Wir empfehlen Ihnen, eine geeignete Reise- und Krankenversicherung zu erhalten, um mögliche Risiken oder Schäden, die während Ihres Aufenthalts auftreten können, abzudecken.
Alle Beschwerden oder Ansprüche bezüglich der Dienstleistungen oder Einrichtungen von UNO Hotels sollten umgehend an die Hotelleitung gemeldet werden, damit wir die Möglichkeit haben, das Problem rechtzeitig anzugehen und zu lösen.
CHECK-IN UND CHECK-OUT
Der Check-in in den UNO Hotels erfolgt in der Regel nach 14:00 Uhr Ortszeit. Die Check-out-Zeit ist vor 12:00 Uhr Ortszeit, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
Ein früher Check-in oder ein später Check-out können auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit möglich sein. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
GEISTIGES EIGENTUM
Alle geistigen Eigentumsrechte im Zusammenhang mit UNO Hotels, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marken, Logos, Dienstleistungsmarken und urheberrechtlich geschütztes Material, sind Eigentum von UNO Hotels oder seinen verbundenen Unternehmen. Die unbefugte Verwendung oder Reproduktion eines dieser Materialien ist streng verboten.
ÄNDERUNGEN
UNO Hotels behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ändern. Alle Änderungen treten sofort nach Veröffentlichung der aktualisierten Vereinbarung auf unserer Website in Kraft. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Vereinbarung regelmäßig zu überprüfen, um über Aktualisierungen oder Änderungen auf dem Laufenden zu bleiben.
ANWENDUNG DES RECHTS UND DER GERICHTSBARKEIT
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Landes, in dem sich das UNO Hotel befindet, und sind entsprechend auszulegen. Jegliche Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in dieser Gerichtsbarkeit.
Gesamtvereinbarung
Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung und Vereinbarung zwischen Ihnen und UNO Hotels bezüglich des Gegenstands dieses Vertrags dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Mitteilungen oder Darstellungen, ob mündlich oder schriftlich.
Kontaktinformationen
Wenn Sie Fragen, Bedenken oder Feedback zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:
UNO Hotels
Adresse: Frankenstraße 7, 20097 Hamburg
Tel.: +49 40 226300940
Email: [email protected]